Einstufung eines Tinnitus als Schwerbehinderung
Tinnitus als Schwerbehinderung

Eine Schwerbehinderung kann von einem Tinnitusbetroffenen subjektiv als solche wahrgenommen werden, wenn er sich durch sein Ohrgeräusch schwer behindert fühlt, beispielsweise beruflich oder privat. Zudem ist der Begriff „Schwerbehinderung“ sozialrechtlich relevant, da sich bei einer anerkannten Schwerbehinderung bestimmte Rechte und Ansprüche ergeben. „Personen, die körperlich, geistig oder seelisch behindert u. infolge ihrer Behinderung in ihrer Erwerbsfähigkeit um wenigstens 50 v. H. [50 von Hundert, also 50 Prozent] gemindert sind …“, leiden laut Definition unter einer Schwerbehinderung.
Eine subjektive, vom betroffenen Tinnituspatienten als solche wahrgenommene tinnitusbedingte Schwerbehinderung kann beispielsweise dann bestehen, wenn er unter einem dekompensierten Tinnitus leidet und aufgrund dessen bei der Bewältigung seines Alltags schwer behindert ist. Sozialrechtlich muss für die Anerkennung einer Schwerbehinderung eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 50% vorliegen. Bei der Beurteilung der MdE werden sowohl körperliche Schäden als auch tinnitusbedingte seelische Belastungen berücksichtigt.
Vorgehen bei Tinnitus als Schwerbehinderung
Eine Anerkennung des Tinnitus als Schwerbehinderung ist für den betroffenen Tinnituspatienten relevant, da sich daraus häufig Entschädigungs- oder Rentenansprüche ergeben (beispielsweise nach einem berufsbedingten Knalltrauma. Im Gegensatz zur „einfachen“ Behinderung muss zur Anerkennung einer Schwerbehinderung eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 50% vorliegen. Dies ist dann der Fall, wenn ein Tinnitus mit „schweren seelischen Störungen und sozialen Anpassungsschwierigkeiten“ besteht. Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens und zur Erlangung eines Entschädigungs- oder Rentenanspruchs muss sich der Tinnituspatient einer Begutachtung unterziehen. Aus dem Gutachten muss abschließend hervorgehen, dass der Tinnitus so stark ausgeprägt und so belastend ist, dass sich daraus eine MdE von mindestens 50% und damit eine Schwerbehinderung ergibt. Zur Beurteilung einer möglichen tinnitusbedingten Schwerbehinderung wird in der Regel ein aus 2 Teilen bestehendes Gutachten gefordert: Ein Hals-Nasen-Ohren-ärztlicher Teil befasst sich mit der Tinnitusintensität und ein psychologischer Teil mit den tinnitusbedingten Begleiterscheinungen.Datum: Mai 2010; Autor: Dr. med. E. Wolf
Quellen:
Hesse, G.: Tinnitus. Thieme, Stuttgart (2008)
Hoffmann-La Roche, Urban & Fischer: Roche Lexikon Medizin, 5. Aufl. Urban & Fischer, München (2003)
Weitere Seiten zu Tinnitus
- Wie viele Menschen mit Tinnitus werden geheilt?
- Tinnitus als akustische Belastung
- Welche Frequenzen betrifft Tinnitus?
- Ganzheitsmedizin bei Tinnitus
- Wie wird Tinnitus in Hamburg behandelt?
- Wie wird Tinnitus in München behandelt?
- Ayurveda und Tinnitus
- Tinnitus als Körperschaden
- Strukturiertes Tinnitus-Interview (STI)
- Tinnitus als Medikamentennebenwirkung
- Zusammenarbeit von Arzt und Psychotherapeut bei Tinnitus
- Brief an den Tinnitus
