Einstufung eines Tinnitus als Schwerbehinderung

Tinnitus als Schwerbehinderung

Tinnitus als Schwerbehinderung

Eine Schwerbehinderung kann von einem Tinnitusbetroffenen subjektiv als solche wahrgenommen werden, wenn er sich durch sein Ohrgeräusch schwer behindert fühlt, beispielsweise beruflich oder privat. Zudem ist der Begriff „Schwerbehinderung“ sozialrechtlich relevant, da sich bei einer anerkannten Schwerbehinderung bestimmte Rechte und Ansprüche ergeben. „Personen, die körperlich, geistig oder seelisch behindert u. infolge ihrer Behinderung in ihrer Erwerbsfähigkeit um wenigstens 50 v. H. [50 von Hundert, also 50 Prozent] gemindert sind …“, leiden laut Definition unter einer Schwerbehinderung.

Eine subjektive, vom betroffenen Tinnituspatienten als solche wahrgenommene tinnitusbedingte Schwerbehinderung kann beispielsweise dann bestehen, wenn er unter einem dekompensierten Tinnitus leidet und aufgrund dessen bei der Bewältigung seines Alltags schwer behindert ist. Sozialrechtlich muss für die Anerkennung einer Schwerbehinderung eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 50% vorliegen. Bei der Beurteilung der MdE werden sowohl körperliche Schäden als auch tinnitusbedingte seelische Belastungen berücksichtigt.

Vorgehen bei Tinnitus als Schwerbehinderung 

Eine Anerkennung des Tinnitus als Schwerbehinderung ist für den betroffenen Tinnituspatienten relevant, da sich daraus häufig Entschädigungs- oder Rentenansprüche ergeben (beispielsweise nach einem berufsbedingten Knalltrauma. Im Gegensatz zur „einfachen“ Behinderung muss zur Anerkennung einer Schwerbehinderung eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 50% vorliegen. Dies ist dann der Fall, wenn ein Tinnitus mit „schweren seelischen Störungen und sozialen Anpassungsschwierigkeiten“ besteht. Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens und zur Erlangung eines Entschädigungs- oder Rentenanspruchs muss sich der Tinnituspatient einer Begutachtung unterziehen. Aus dem Gutachten muss abschließend hervorgehen, dass der Tinnitus so stark ausgeprägt und so belastend ist, dass sich daraus eine MdE von mindestens 50% und damit eine Schwerbehinderung ergibt. Zur Beurteilung einer möglichen tinnitusbedingten Schwerbehinderung wird in der Regel ein aus 2 Teilen bestehendes Gutachten gefordert: Ein Hals-Nasen-Ohren-ärztlicher Teil befasst sich mit der Tinnitusintensität und ein psychologischer Teil mit den tinnitusbedingten Begleiterscheinungen.

Datum: Mai 2010; Autor: Dr. med. E. Wolf

Quellen:

Hesse, G.: Tinnitus. Thieme, Stuttgart (2008)

Hoffmann-La Roche, Urban & Fischer: Roche Lexikon Medizin, 5. Aufl. Urban & Fischer, München (2003)

© 2012 Georg Thieme Verlag KG
Impressum | Datenschutz | Presse | Sitemap
JSPOPUP Das Tinnitus-Lösungscenter unterstützt Sie aktiv in der Linderung Ihrer Tinnitus-Beschwerden. Die Kombination aus Selbsthilfe-Maßnahmen und Tinnitus-Hilfe am Telefon steigern die Chance zur Linderung Ihrer Tinnitus-Beschwerden und sind das ideale Erste-Hilfe-Paket bei Tinnitus.

Ganz gleich ob Ihr Tinnitus mit Hörstörungen oder einem Hörverlust einhergeht und wovon er verursacht wurde - gehen Sie parallel auch möglichst rasch zum HNO Arzt. Ihr HNO Arzt ist Spezialist auf seinem Gebiet und kann Ihnen helfen, die für Sie passende Tinnitustherapie (häufig auch Tinitus Therapie geschrieben) zu finden.