Stellenwert eines Tinnitus als psychischer Schaden

Tinnitus als psychischer Schaden

Tinnitus als psychischer Schaden

Ein psychischer Schaden in Form eines Tinnitus wird in der Regel als somatoformer Tinnitus bezeichnet. Mit „somatoform“ ist das Auftreten körperlicher Beschwerden, in diesem Fall eines Tinnitus, ohne erkennbare körperliche Ursache gemeint. Damit grenzt sich der Tinnitus als psychischer Schaden vom Tinnitus als Körperschaden ab, bei dem eine körperliche Ursache für das Ohrgeräusch nachweisbar ist. Unter anderem für das Erlangen von Entschädigungsansprüchen bei einer Tinnitus und Private UnfallversicherungPrivaten Unfallversicherung ist die Anerkennung eines Tinnitus als psychischer Schaden relevant.

Beispielsweise bei einem Unfall kann sich ein Tinnitus als psychischer Schaden entwickeln. Umgekehrt kann ein unfallbedingter Tinnitus als Körperschaden einen psychischen Schaden nach sich ziehen. Dies ist dann der Fall, wenn der organisch bedingte Tinnitus außergewöhnliche seelische Belastungen nach sich zieht und dekompensiert. Der psychische Schaden macht sich dann durch ausgeprägte und äußerst belastende Begleitsymptome wie beispielsweise depressive Verstimmungen, Ängstlichkeit und allgemeine Unruhe bemerkbar.

 

 

Anerkennung eines Tinnitus als psychischer Schaden 

Ein Tinnitus als psychischer Schaden wird von den Privaten Unfallversicherungen grundsätzlich nicht als Grund für eine Entschädigungsleistung anerkannt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass bei Privaten Unfallversicherungen für krankhafte Störungen als Folge psychischer Schäden in der Regel kein Entschädigungsanspruch besteht. Voraussetzung für das Eintreten eines Entschädigungsanspruchs ist immer ein Körperschaden.

Allerdings gibt es Sonderregelungen einzelner Privater Unfallversicherungen, bei denen sich auch aufgrund psychischer Schäden Entschädigungsansprüche ergeben. Dies ist im Einzelfall bei der jeweiligen Versicherung nachzufragen. Durch die Anerkennung eines Tinnitus als psychischer Schaden wird dem Invaliditätsgrad, welcher sich durch den Körperschaden ergibt, noch einmal ein Wert von 5% oder 10% hinzuaddiert – je nachdem, ob es sich um einen kompensierten oder einen dekompensierten Tinnitus handelt.

 

Datum: Mai 2010; Autor: Dr. med. E. Wolf

Quelle:

Hesse, G.: Tinnitus. Thieme, Stuttgart (2008)

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