Kosten für die Durchführung des Tinnitus-Retrainings

Kosten des Tinnitus-Retraining

Kosten des Tinnitus-Retraining

Die Kosten für ein Tinnitus-Retraining richten sich nach dem jeweiligen Krankheitsbild und der allgemeinen Situation des einzelnen Patienten. So ergeben sich für das Tinnitus-Retraining bei akutem Tinnitus beispielsweise andere Kosten als für die Behandlung bei chronischem Tinnitus. Zudem orientieren sich die Dauer der ärztlichen Beratung und die Auswahl von Hilfsmitteln wie Noiser beziehungsweise Masker auch daran, ob bei einem einzelnen Tinnituspatienten begleitend beispielsweise eine Hyperakusis oder eine Hörstörung besteht. Diese individuellen Anpassungen des Tinnitus-Retrainings haben wiederum Auswirkungen auf die Kosten.

Die für einen einzelnen Patienten im Rahmen des Tinnitus-Retrainings entstehenden Kosten lassen sich am besten im Rahmen eines Kostenplanes darstellen. An der Erstellung des Kostenplanes sind alle in das Tinnitus-Retraining einbezogenen Therapeuten beteiligt, also in der Regel ein Hals-Nasen-Ohren-Arzt, ein Hörgeräteakustiker und ein Psychologe. Bei der Planung müssen die einzelnen Therapeuten jedoch nicht nur die Kosten für die Tinnitus-Retraining-Therapie an sich berücksichtigen, sondern auch die Kosten für eine eventuelle Nachbehandlung.

 

 

Übernahme der Kosten für das Tinnitus-Retraining 

Die Übernahme der Kosten für das Tinnitus-Retraining muss bei der jeweiligen Krankenkasse des einzelnen Patienten beantragt werden. Zu diesem Zweck ist es ratsam, einen Kostenplan beziehungsweise Kostenvoranschlag der einzelnen Therapeuten für das Tinnitus-Retraining (s. oben) bei der Krankenkasse einzureichen. Es ist durchaus möglich, dass die Kasse sich auf dieser Grundlage bereit erklärt, die voraussichtlich anfallenden Kosten zu übernehmen. In einigen Fällen machen die Krankenkassen jedoch nur eine verminderte Kostenzusage, das heißt sie würden nur einen Teil der entstehenden Kosten übernehmen.

Im Fall einer verminderten Kostenzusage sollte man die Krankenkasse um eine detaillierte Begründung bitten. Auf der Grundlage dieser Begründung können die Therapeuten wiederum eine Stellungnahme abgeben, mit der man sich unter Umständen erneut an die Krankenkasse wendet, um die Übernahme der Kosten zu fordern.

 

Datum: Mai 2010; Autor: Dr. med. E. Wolf

Quelle:

Hellweg, C./ Lux-Wellenhof, G./ Bühler, P.: Tinnitus Retraining-Therapie. Heinrich Hugendubel, München (2008)

 

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